Fördermöglichkeiten im BGM

Krankenkassen unterstützen Betriebe beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement und der betrieblichen Gesundheitsförderung durch finanzielle Förderung. Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien des GKV-Leitfadens Prävention.

Diese Förderung umfasst konkrete Maßnahmen (z.B. Bewegungsangebote, Ernährungsthemen oder Stressbewältigung), sowie Beratungsleistungen zu strukturellen Veränderungen im Unternehmen.

Zudem wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit seit dem 1. Januar 2008 steuerlich unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen.

Das bedeutet konkret: Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für Maßnahmen zur sogenannten verhaltensbezogenen Prävention und zur Betrieblichen Gesundheit ausgeben, ohne dass die Beschäftigten diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fördermöglichkeiten.